( comment: "Nicht zu verstehen. "...zu Hause und ziehen einfach weiter gnadenlos durch." ) Wenn wir uns so langsam der Halbzeit nähern und ihr habt ja jederzeit die Wahl, entsprechend euer mit zu Hause zu versorgen. Also setzt euch gerne mit eurem Mittagessen-Teller vor den Rechner, weil wir in das nächste sehr spannende und, wie ich finde, auch extrem wichtige Thema jetzt einsteigen. Und das tun wir gemeinsam mit Herrn Dr. Carsten Ulbrich. Dr. Carsten Ulbrich von Menold Bezler Rechtsanwälte hat heute das Thema für die OMKB Live mit dem Portfolio WhatsApp, Facebook Messenger und Recht, datenschutzkonforme Kommunikation über Messenger. Dr. Carsten Ulbrich kennt sicherlich der eine oder andere von euch. Beliebter Speaker, unter anderem auf der All Facebook Marketing Conference. Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Internetrecht und im Datenschutzrecht. Und ich freue mich besonders, dass wir auch heute ein Rechtsthema mit dabei haben in der OMKB Live. Wir werden häufig als Agentur zu diversen Rechtsthemen befragt und müssen immer antworten: „Da müsst ihr euch an einen Profi wenden. Wir dürfen nicht rechtssicher beraten. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt einen absoluten Profi am Start haben und bin sehr gespannt dann hinterher auch auf eure Fragen im Chat. Herr Dr. Carsten Ulbrich, können Sie mich gut hören? Sind ... Ja, wir können uns schon duzen auch. Dann machen wir das doch. Halte ich aus. Sehr gerne. Dann Carsten, kannst du mich gut hören? Ja, ich kann dich gut hören. Wunderbar. Technisch alles von deiner Seite? Klar, das freut mich. Dann hast du das Wort. Nehmen wir uns gerne mit auf die Reise. Viel Spaß. Vielen Dank erst mal. Vielen Dank auch für die Einladung. Ich bin jetzt erst mal bei euch auf der Veranstaltung und freue mich sehr, wenn auch virtuell der obligatorische Juristenbeitrag normal wird, die immer ans Ende gesetzt. Deshalb freue ich mich, dass ich mal mittendrin darf, weil wir sind sonst so die Rausschmeißer. Ich habe mich auch schon auf das Online-Format professionell vorbereitet. Ich weiß gar nicht, ob es der eine oder andere kennt. Und zwar gibt es jetzt, weil man es ja nicht immer artikulieren kann, solche Karten, wo man sich sozusagen artikulieren kann, damit so mit Applaus oder Wortmeldung oder Kind ruft. Aber meine Lieblingskart ist die und die hätte ich jetzt gerne von den Teilnehmern hier, was steht da drauf? Enough, let's move on. Also wenn ich jemand langweile, dann kann er das sagen, mit so Karten. Das sind die neuen Möglichkeiten. Genau, ich darf heute mit einem Juristenvortrag ein bisschen was erzählen. Und ja, immer wieder Thema bei allen Online-Konferenzen ist natürlich das Thema Datenschutz. Und ich greife einfach gerne moderne Entwicklungen auf und zeige gerne auf, wie man sich auch neue digitale Möglichkeiten oder wie man neue digitale Möglichkeiten einsetzen kann, ohne da jetzt immer Angst zu haben vor dem Datenschutz. Und ein super sensibles Thema ist in dem Bereich vor allen Dingen das Thema Messenger. Wir haben immer mehr Mandanten, auch Agenturen, die im Bereich Messenger beraten und viele Unternehmen haben es eben für sich entdeckt, haben gesagt: „Okay, pass auf. Neben den ganzen Online-Werkzeugen, die wir haben, Webseiten, Social-Media-Präsenzen, finden wir auch Messenger super spannend. Das ist natürlich ein sehr direkter Kanal zu potenziellen Kunden oder zu bestehenden Kunden und insoweit, glaube ich, in den letzten Jahren kann man es beobachten, dass das Thema Messenger immer spannender wird. Genau. Und das soll heute das Thema sein: WhatsApp, Facebook, Messenger und Recht. Das, was ich jetzt erzähle, gilt natürlich für alle Messenger. Gibt ja noch viele andere, Threema und so weiter. Aber wie gesagt, Facebook, Messenger und WhatsApp so ein bisschen im Fokus, weil das natürlich relativ weit verbreitete Messenger sind. Zwei Sätze noch mal zu mir. Ich bin ja schon kurz vorgestellt worden. Rechtsanwalt bei Menol Bezzler. Wir sind eine relativ große Kanzlei mit irgendwie an, die hundert Rechtsanwälte. Ich bin da Partner im Bereich IT-und Datenschutzrecht und das sind die Themen, die wir auch heute besprechen wollen. Und wie gesagt, spezialisiert auf alles Digitale, moderne digitale Geschäftsmodelle, Nutzung der digitalen Optionen und versuche eben oft sozusagen auch das, was die Fachabteilungen, das, was Unternehmen, was auch Agenturen umsetzen wollen, eben rechtlich möglich zu machen. Genau. Und bevor ich jetzt auf das Thema Messenger gehe, mir ist es ganz wichtig, dass Mandanten oder auch Menschen, mit denen ich zu tun habe, verstehen, über was ich rede. Und deshalb möchte ich einfach noch mal zwei, drei Sätze zu dem sagen, was wirklich wichtig ist jetzt unter dieser Datenschutz-Grundverordnung, weil extrem viel gefährliches Halbwissen kursiert. Und nachdem ich das erwähnt habe, möchte ich auch aufzeigen, wie gesagt, wie geht es mit Messenger? Wir haben ziemlich genau Jubiläum. Vor ziemlich genau zwei Jahren ist diese, tatsächlich schon zwei Jahre, ist diese merkwürdige Datenschutz-Grundverordnung wirksam geworden und die Aufregung war sehr groß. Durch Corona ist sie jetzt so ein bisschen unterbrochen worden, aber vorher, also gerade im Mai '18, Aufregung sehr groß. Bis heute erlebe ich auch sehr viele große Unternehmen oder Mittelständler, die sehr viel Angst haben vor digitalen Kanälen und vor dem Thema Datenschutz. Warum? Und das stimmt natürlich, weil wir eben diese Datenschutzgrundverordnung haben, die tatsächlich für Datenschutzverstöße sehr hohe Bußgelder vorsieht. Und da steht tatsächlich in dieser DSGVO drin: Wenn jemand gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt, kann es Bußgelder von bis zu zwanzig Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes Bußgeld geben. Ich will aber gar nicht so sehr Panik verbreiten. Das ist nämlich das, was die Unternehmen erst mal, wie die reagiert haben. Die haben sich sehr große Sorgen gemacht und eigentlich ist es unsere Aufgabe als Juristen, eher zu beruhigen und zu sagen: „Ja, okay, das ist wichtig, aber ehrlicherweise, wenn ihr ein paar wichtige Vorgaben umsetzt, braucht ihr vor diesem Datenschutzthema keine Angst zu haben. Und auch der Blick zum Thema Bußgelder müsste eigentlich alle Beteiligten, auch die Zuhörer, ein bisschen beruhigen. Ich habe hier mal eine Übersicht über die Bußgelder, die tatsächlich in Deutschland verhängt worden sind. Ich habe leider keine aktuelle Übersicht gefunden, aber im Oktober 2019 hier mal eine Übersicht über die Bußgelder. Machen wir mal Baden-Württemberg, da sitze ich ja jetzt. Acht Bußgelder, Gesamtsumme zweihundertviertausend Euro, im Durchschnitt von fünfundzwanzigtausend Euro. Nicht falsch verstehen, das ist natürlich auch Geld, aber es ist halt weit weg von zwanzig Millionen Euro. Das ist das, was viele noch nicht verstanden haben.Und das, was in dieser DSGVO drin steht, das sind Maximalbußgelder, ja, die bei extremen Verstößen mit großem Schaden und bei Unternehmen mit hohen Umsätzen, äh, letztendlich passieren können. Ganz wichtig zu verstehen: DSGVO-Bußgelder sind umsatzbasiert. Das heißt, wenn der Daimler einen Verstoß begeht, ist es viel, viel teurer, als wenn ich als kleiner Onlineshop ein Verstoß begehe. Und in der DSGVO steht auch drin, dass Bußgelder immer verhältnismäßig sein müssen. Also das heißt, keine Angst davor haben, ähm, sondern ein paar Maßgaben umsetzen – die werde ich auch gleich erzählen – und dann ist man aber auch datenschutzrechtlich gut aufgestellt. Ähm, wenn man jemand ganz pragmatisch beraten will nach dieser Übersicht, müsste man wahrscheinlich empfehlen, seinen Sitz ins Saarland zu verlegen. Da gab es drei Bußgelder im Durchschnitt von hundertsiebenundneunzig Euro. Im Saarland wird es offensichtlich alles relativ entspannt gehandhabt. Also Onlineunternehmer alle ins Saarland, ähm, und dann, wie gesagt, entspannt der DSGVO entgegensehen. Ähm, nachdem ich so ein bisschen beruhigt habe, ziehen wir auch wieder ein bisschen an, sozusagen. Kurz vor der, vor der Corona-Krise – jetzt ist es auch wieder ein bisschen ruhiger – ging es schon ein bisschen heftiger zu. Die Datenschutzbehörden haben den Unternehmen erst mal ein bisschen ja Zeit gegeben, ähm, aber vor Corona, wie gesagt, ging es so ein bisschen ab. Ähm, da hat es auch ein paar Onlineunternehmen getroffen. N26 kennt vielleicht der eine oder andere, so eine Onlinebank. Delivery Hero Germany GmbH ist die Firma, die Lieferando und so weiter macht. Ähm, Deutsche Wohnen SE, und da wird es dann schon knackig. Ähm, ich wollte einfach nur mal einen Überblick geben, aber man sieht schon, hohe Bußgelder, vor allen Dingen bei großen Unternehmen mit hohen Umsätzen, ja, und dann auch verhältnismäßig schwerwiegenden Verstößen. Letztes Beispiel hundertfünfzigtausend Euro für die Raiffeisenbank in Rumänien. Warum habe ich das da reingeschrieben? Weil es da genau um unser heutiges Thema ging. Diese Raiffeisenbank in Rumänien hat über, äh, Messenger mit ihren Kunden kommuniziert und die Datenschutzbehörde in, äh, Rumänien hat das für nicht datenschutzkonform gehalten. Und auch aus diesem-- aus dieser Entscheidung kann man ein paar Dinge ableiten, was man beachten muss und wie es gehen kann, um dann eben auch datenschutzkonform diese Möglichkeiten zu nutzen. Bevor ich direkt ins Thema einsteige, ist es mir, wie gesagt, ganz wichtig, noch mal zu erklären: Was sind die wesentlichen Säulen der DSGVO? Und das, was ich jetzt erzähle, gilt für jedes Onlineprojekt, für jedes digitale Projekt, nicht nur für Messengermarketing oder für Messengerkommunikation, sondern für alles. Weil der eine oder andere der Zuhörer wird vielleicht auch so Datenschutzworkshops gemacht haben und ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele danach verwirrter waren als vorher. Das liegt daran, dass manche der Vortragenden sich in irgendwelchen Details verlieren. Dabei sind manche Grundsäulen und die wesentlichen Punkte der DSGVO eigentlich ganz einfach und auch super einfach nachvollziehbar. Und ich bin dann Fan, äh, von einer grafischen Darstellung, weil dann kann man sich das besser vorstellen. Ich habe jetzt so, wenn man so will, ein Drei-Säulen-Modell, vielleicht auch vier Säulen, aber eigentlich Drei-Säulen-Modell. Drei Dinge, die man immer beachten sollte, wenn man digitale Projekte macht, zum Thema Datenschutz. Und dann hat man aber auch schon das Wichtigste sozusagen berücksichtigt. Und das will ich ganz kurz durchgehen und dann vielleicht auch an ein paar Beispielen erklären und dann, wie gesagt, zum Thema Messenger Marketing. Die DSGVO, und das wird der eine oder andere gehört haben, gilt nur, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das hört sich so trivial an, ist aber schon tatsächlich ein entscheidender Punkt, ja, weil das ist im Gesetz definiert. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, ähm, die einer natürlichen Person zuordenbar sind, ja. Name, E-Mail-Adresse, ähm, Konfektionsgröße, Religion. Immer dann, wenn ich eine Information habe, die direkt einem Menschen zuzuordnen ist, dann muss ich die DSGVO beachten. Umkehrschluss: Bei allen Informationen, die nicht personenbezogene Daten sind, muss ich keine DSGVO beachten. Das heißt, ich habe die Möglichkeit, das zu gestalten. Wenn ich meinen, meine Mandanten mit Projekten kommen und sage ich: „Na ja, können wir die Daten irgendwo anonymisieren oder brauchen wirklich personenbezogene Daten?" Das können wir dann beraten, weil wenn wir sie anonymisieren, sind wir auch komplett aus der DSGVO raus. Also da schon ein Gestaltungsspielraum. Wenn ich personenbezogene Daten habe, ja, dann ist ja noch nicht gesagt, dass ich es nicht darf, sondern dann gibt es zwei Voraussetzungen zu beachten. Erstens: Ich brauche einen Erlaubnistatbestand. Ich brauche also eine Norm, einen Paragrafen, der mir diese Datenverarbeitung erlaubt. Wir Juristen nennen das Erlaubnistatbestände oder Legitimationstatbestände. So, das ist die erste wichtige Voraussetzung. Da muss man gucken, welcher Paragraf erlaubt mir diese Datenverarbeitung? Gehen wir gleich noch mal ein bisschen tiefer rein. Und zum zweiten, ähm, treffen mich Informationspflichten. Neben der Frage: „Darf ich das eigentlich?", muss ich irgendwo die Leute, deren Daten ich verarbeite, ordentlich informieren. Mal trivial, wie von Webseiten kennt man das. Ich muss dazu gucken auf meiner Webseite: Wo verarbeite ich eigentlich personenbezogene Daten? Was mache ich damit? Darf ich das? Erlaubt mir das die DSGVO? Erster Punkt. Kommen wir gleich dazu. Und zum zweiten: Wo informiere ich eigentlich die Leute, was ich mit ihren Daten mache? Auch das trivial kennt jeder. Mache ich in der Datenschutzerklärung auf meiner Webseite. So, und das sind drei Punkte. Immer dasselbe. Überlegen personenbezogene Daten ja/nein? Wenn ja, was ist der Legitimationstatbestand und wo informiere ich eigentlich die Leute? Und ich glaube, das kann man auch als Laie ganz gut nachvollziehen. Wir gehen mal eine Ebene tiefer jetzt sozusagen. Wenn ich also jetzt ein digitales Projekt habe, muss ich mir überlegen: „Okay, habe ich überhaupt mit personenbezogenen Daten zu tun?" Wenn ja, müssen wir weiter prüfen. Wenn mir der Mandant sagt: „Nö, wir haben da eigentlich gar keine personenbezogenen Daten, sondern nur anonyme Daten", sage ich: „Kein Ding." DSGVO greift einfach halt gar nicht, ja, für irgendwelche Marktstatistiken oder irgendwelche allgemeinen Untersuchungen. Männer zwischen dreißig und fünfunddreißig kaufen gerne was weiß ich. Es sind keine personenbezogenen Daten, sondern anonyme Daten. Null Voraussetzung aus der DSGVO. Ich kann damit tun lassen, was ich möchte. So, das heißt, das ist eine Stellschraube, die man hat. Wenn wir es aber mit personenbezogenen Daten zu tun haben, und das ist im Marketingvertrieb natürlich immer so, weil am Schluss will ich ja irgendwas an Menschen verkaufen, dann habe ich schon gesagt, dann ist damit noch nicht vorbei, sondern ich muss mir dann überlegen: Darf ich diese Daten eigentlich verarbeiten? Und dann sind wir quasi mitten in der DSGVO. Da gibt es einen Artikel sechs DSGVO, der sagt, wann man Daten verarbeiten darf. Und da gibt es dann sechs verschiedene Gründe sozusagen. Die sind auch alle gleichwertig.( comment: "Mhh" ) Die, die wir hier gebrauchen können, sind aber eigentlich nur drei und ich hab sie hier mal auf der Folie aufgelistet. Das ist die Einwilligung. Natürlich darf ich Daten immer verarbeiten, wenn ich jemand gefragt habe, pass mal auf, ich möchte eins, zwei, drei mit deinen Daten tun. Bist du einverstanden? Ja, nein? Der Mensch sagt ja, klickt irgendwo drauf, dann darf ich die Daten immer verarbeiten. Das heißt, die Einwilligung ist natürlich immer, ähm, ein möglicher Legitimationstatbestand, aber sie ist nicht immer der beste, weil ich muss erstens fragen, das ist aufwendig, das mögen Marketingvertriebsleute nicht so gerne. Ja, ähm, zum zweiten muss ich dann, muss der Mensch was tun und zum dritten muss ich das dokumentieren. Ich muss das beweisen können. Deshalb ist die Einwilligung zwar vermeintlich gut, wir versuchen sie eigentlich aber zu vermeiden. Das heißt, wir gucken, gibt's andere Gründe und die anderen beiden stehen eigentlich schon drauf. Das ist zum einen die Vertragsabwicklung. Wenn ich Daten nur verarbeite, um einen Vertrag abzuwickeln, dann darf ich das automatisch per Gesetz, dann muss ich auch nicht fragen. Klassisches Beispiel, was ich gern als Beispiel erzähle, ist zum Beispiel der Onlineshop. Wenn ich bei Zalando einkaufen gehe, dann gebe ich da meinen Namen, meine Adresse, meine Kontoverbindung ein. Äh, solange Zalando das nur verwendet, um mir mein Paket zu schicken und um das Geld abzubuchen, müssen die mich nicht fragen. Da brauchen die keine Einwilligung. Da steht nicht drunter: „Sind Sie einverstanden, dass wir Ihre Adresse nutzen, um Ihnen das Paket zuzuschicken?" Da würde ich auch sagen: „Was wollt ihr von mir?" Ja? Also, in dem Moment, wenn ich Daten nur verwende, um das zu tun, was eigentlich mein Werdeversprechen, meine Leistung ist für den Betroffenen, dann darf ich das automatisch. Ich brauche keine Einwilligung. Das ist sehr spannend, weil es relativ viele Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Und der letzte Legitimationstatbestand, den haben viele im Onlinemarketing auch vielleicht schon mal gehört, das ist der Legitimationstatbestand des berechtigten Interesses. Die DSGVO sagt: Na ja, wenn das Unternehmen, das Daten verarbeitet, ein berechtigtes Interesse hat, dann darf es Daten verarbeiten. Es sei denn, die Interessen des Betroffenen, also die Daten des Menschen, dessen Daten ich verarbeite, sind irgendwie höher. Das ist schon merkwürdig, ist schwierig, aber das, was wir Juristen können, so Interessenabwägungen. Das heißt, wenn ich keinen anderen Legitimationstatbestand finde, sage ich zu meinem Mandanten: „Lass uns mal schauen, ob wir das über berechtigte Interessen legitimieren können." Ich schreibe also das Interesse des Mandanten auf, versuche, das abzuwägen mit den Interessen des Betroffenen und dann kann da alles, alles mögliche rauskommen. Die DSGVO hilft uns ein bisschen und das steht sozusagen auch auf der Folie drauf. Die DSGVO sagt, man darf Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen verarbeiten, wenn diese Datenverarbeitung vernünftigerweise erwartbar ist. Also wenn der Betroffene damit rechnen muss, dass ich die Daten genauso verarbeite, wie ich es tue, dann kann ich in der aller Regel über berechtigten Interessen argumentieren. So, und das ist mein juristisches Handwerkszeug, mit dem ich jeden Tag arbeite. Genau das prüfe ich durch. Ich überlege personenbezogene Daten, ja, nein. Ähm, dann, ähm, nächster Prüfungsgrund: Wie kann ich das legitimieren, um mal einen kurzen Ausflug zu machen? Im Moment ja großes Thema weiter diese Tracking- und Targeting-Tools auf Webseiten. Die verarbeiten auch personenbezogene Daten. Da sind wir genau in dem Spiel. Die Frage ist: Darf ich Tracking-Targeting-Werkzeuge auf Grundlage von berechtigten Interessen einsetzen? Dann brauche ich auch kein Cookie-Opt-in oder so einen Quatsch. Oder, ähm, brauche ich dafür eine Einwilligung, dann brauche ich ein Cookie-Opt-in. Das ist die Diskussion, die im Web im Moment bei vielen auch kursiert. Wenn es dazu Fragen später gibt, gerne. Heute haben wir ja ein anderes Thema. Und letzter Punkt, bevor ich dann zu meinem Messenger-Thema komme, dann habe ich ja gesagt, neben der Frage: „Darf ich das?" Was ist mein Legitimationstatbestand? Muss die Leute irgendwo informieren, was ich mit ihren Daten tue? Das ist der Artikel dreizehn. Das macht man in der Datenschutzerklärung. Das sagt mir also: „Wer bin ich eigentlich? Wer ist der Verantwortliche? Was mache ich mit den Daten? Was sind meine Verarbeitungszwecke? Was ist meine Rechtsgrundlage? Wer bekommt die Daten eigentlich? Werden die in Drittstaaten übermittelt? Wie werden die gespeichert? Und so weiter, und so weiter. Das muss ich in irgendeine Datenschutzerklärung packen, die ich da verlinke, wo ich die Daten erhebe. So, alles machbar, wie ich finde. Ähm, genau, das Thema Auftragsverarbeitung lasse ich jetzt mal weg. Da gehen wir später noch mal ganz kurz darauf ein, ähm, weil ich ja, äh, nicht nur Theorie, äh, liefern möchte, sondern auch Praxis. Jetzt habe ich ja gesagt, okay, Messenger-Marketing. Ähm, die meisten Projekte, die wir haben, sind tatsächlich, äh, ums Thema WhatsApp, weil relativ viele Unternehmen sagen: „Hier, WhatsApp hat doch jeder auf seinem Endgerät. Ich würd gern mit den Leuten über WhatsApp kommunizieren." Und dann haben die meisten aber gehört: „Ah, Herr Ulbricht, wir haben mal gehört, WhatsApp ist ja irgendwie super gefährlich. Das darf man datenschutzrechtlich gar nicht einsetzen." Und das ist, was mich furchtbar ärgert, weil so viel gefährliches Halbwissen kursiert im Internet durch teilweise Medien, äh, also irgendwelche Medien, die irgendwelche Panikwellen verbreiten, weil eigentlich, muss man sagen, kriegt man das alles ganz gut hin. Und zwar das Missverständnis, was bei vielen kursiert, das will ich kurz erklären, wie das entstanden ist. Und zwar der eine oder andere wird es kennen: Wenn ich WhatsApp auf meinem Endgerät installiere, ist es wohl so, dass WhatsApp hingeht, sich die Telefonnummern aus meinem Telefonbuch rausnimmt und an WhatsApp überträgt. So, und das ist natürlich ein Problem. Wenn ich als Unternehmen, ich installiere da WhatsApp und WhatsApp zieht sich jetzt alle Telefonnummern, alle meine geschäftlichen Kontakte und überträgt die an WhatsApp USA, dann übertrage ich als Unternehmen personenbezogene Daten an ein fremdes Unternehmen in die USA. Da gibt es keine Einwilligung, da gibt es auch kein berechtigtes Interesse. Deshalb ist das datenschutzwidrig. Diese Datenübertragung von Daten Dritter an WhatsApp ist tatsächlich datenschutzrechtlich problematisch. Und das hat auch mal ein, äh, Unternehmen, äh, ein, ein Gericht festgestellt. Es gab im Jahr 2017 ein Urteil tatsächlich vom Amtsgericht Bad Hersfeld. Das hat tatsächlich in einem Urteil gesagt, die Nutzung von WhatsApp ist wegen der Weitergabe von Telefonnummern ein abmahnfähiger Datenschutzverstoß. Das Problem war, das war eine Privatperson, das war ein Familiengericht. Also ein Junge hat irgendwie WhatsApp installiert und dann, äh, gab's da Streit zwischen den Eltern und der Vater hat gesagt, der Junge soll WhatsApp nicht mehr nutzen. Und dann gab es dieses Urteil und aus diesem Urteil ist eine furchtbare Panikwelle entstanden, weil manche Medien, auch manche Anwälte haben gesagt: „Oh, jetzt ha-- ist sogar gerichtlich festgestellt, dass WhatsApp datenschutzwidrig ist. Deshalb ganz gefährlich." Und ich habe das Urteil so gelesen und habe mich gefragt:( comment: 00:01:49 ) [ comment: 00:02:08 ] Na ja, Amtsgericht Bad Hersfeld ist vielleicht nicht das wichtigste Gericht in dieser Welt. Erstens. Zweitens, das ist ein Familiengericht. Das sind jetzt nicht die, die gerade berufen sind, sich im Datenschutz gut auszukennen. Und dann, wie gesagt, habe ich das Urteil mal genauer gelesen und, ähm, das Urteil ist aus meiner Sicht auf verschiedenen Ebenen falsch. Ja? Ähm, werde ich auch gleich was dazu sagen. Das Problem nist, dass dieses Urteil diese Unsicherheit sehr stark ausgelöst hat, weil ein Haufen Medien darüber geschrieben haben im Jahr zwei-- was war's? 2017, '18, keine Ahnung. "Nach Gerichtsurteil WhatsApp-Nutzern könnte Abmahnwelle drohen". Also privaten WhatsApp-Nutzern. Ich möchte denjenigen, der wegen seiner privaten WhatsApp-Nutzung abgemahnt ist, gerne mal kennenlernen, weil den gibt es aus meiner Sicht nicht. Ja? Und wie gesagt, diese Panikwelle wurde sehr stark verbreitet. Ähm, und, ähm, das ist-- das Urteil ist aus verschiedenen Ebenen falsch und das kann man auch alles juristisch argumentieren. Ähm, bei der Privatnutzung, die unterfällt schon gar nicht der DSGVO. Ich will es nicht zu weit führen, weil darüber wollen wir ja nicht sprechen. Es gibt eine sogenannte Haushaltsausnahme, das ist der Artikel zwei, Absatz zwei c DSGVO, der sagt: Wenn ich Privatdaten verarbeite, unterfällt das gar nicht der DSGVO. Das wäre ja auch schlimm, weil wenn ich jetzt die Telefonnummer von A an B weitergebe, privat, und ich müsste mir überlegen: Okay, was sagt die DSGVO dazu? Furchtbarer Aufwand. Deshalb wichtig: Eine private Datenverarbeitung unterliegt nicht der DSGVO. Deshalb ist das Urteil auch falsch, weil der arme Bub hat die Daten dadurch privat verarbeitet. Aber wir wollen ja nicht über Unternehmen reden, äh, über Privatpersonen, sondern Unternehmen. Und bei Unternehmen ist es natürlich richtig, da gibt's diese Haushaltsausnahme nicht. Und wenn ich WhatsApp tatsächlich so einsetze, dass ich WhatsApp auf meinem Kanzleihandy installiere und da Telefonnummern aller meiner Mandanten letztendlich an WhatsApp weitergebe, habe ich ein datenschutzrechtliches Problem. So, und die Juristen, die nicht weiterdenken wollen, sagen: "Öh, geht nicht, weil da werden Daten weitergegeben." Die Juristen, die weiterdenken wollen, sagen: "Ja, Moment mal. Gibt es vielleicht Möglichkeiten, das trotzdem zu gestalten?" Und genau das ist das, was wir dann versuchen. Wir haben uns überlegt: Okay, wenn ich jetzt WhatsApp auf einem Endgerät installiere und das Daten an WhatsApp weitergibt, was gibt es für Möglichkeiten? Und eigentlich ist es relativ trivial. Es gibt zwei, drei Ansätze. Entweder ich nutze Tools, ähm, die diese Datenweitergabe verhindern. Also da gibt es zwei Tools, die ich mal aufgeschrieben habe: X Privacy und SRT App Guard. Ja? Mit denen kann ich verhindern, dass Apps auf mein Kontaktbuch zugreifen. Bei Android kann man das jetzt sogar einstellen. Das heißt, das allergrößte Problem und die allergrößten Zweifel, die WhatsApp sich ranken, können einfach damit ausgeschlossen werden, dass ich diese Datenweitergabe verhindere. Dann wurde teilweise von Juristen, äh, empfohlen, auch das kann man machen, wenn ich halt als Unternehmen jetzt mit Leuten über WhatsApp kommunizieren möchte, nehme ich einfach ein leeres Handy, wo sozusagen gar keine bestehenden Kontaktdaten drauf sind. Auch das wäre so ein moderner Workaround. Oder zwischenzeitlich gibt's einen-- (comment: 00:04:42) (silence) (comment: 00:04:52) Hallo und ... So, ich schalte mich einmal dazwischen. Ich glaube, wir haben gerade Tonprobleme beim Vortrag vom Carsten und, ähm, hab das Signal bekommen aus der Regie, dass wir aktuell, Carsten, dich leider nicht hören können. Vielleicht kannst du aber mich hören und mir ein kurzes Signal geben und einmal checken, ob sich bei deinem technischen Setup gerade irgendetwas verändert hat. (pause) Ähm, im Moment sieht es so aus, dass wir dich leider weiter nicht hören können, Carsten. Wir sehen weiterhin deinen Screen- Hallo, hallo. ... bei allen möglichen Umsetzungen und jetzt scheinst du wieder da zu sein. Okay. Sorry, da war irgendwie, ist irgendwas kurz unterbrochen worden. Gar kein Problem. Jetzt bist du wieder (comment: 00:05:26) ja, genau, inline. So, Entschuldigung. Hat eine kleine Störung gegeben. Also wie gesagt, Punkt eins: Ich muss diese Datenweitergabe, ähm, quasi verhindern, ähm, und dann zwischenzeitlich gibt es ein paar Anbieter, die mir die WhatsApp-Kommunikation nicht über die App selber ermöglichen, sondern über so eine Schnittstelle. Das heißt, es gibt ein paar Dienstleister, die letztendlich eine direkte Schnittstelle in WhatsApp haben. Das heißt, wenn ich mit Kunden kommunizieren möchte, nutze ich deren Backend und kann quasi direkt übers Backend kommunizieren. So, damit wäre quasi dieses Problem der Datenweitergabe ausgeschlossen. Und dann, wie gesagt, gibt es einfach nur noch eine Maßgabe, die man vornehmen muss und das referenziert auf das, was ich vorhin erzählt habe. Ich muss eben dann mir noch eine Einwilligung einholen von den Menschen, mit denen ich kommunizieren möchte. Ähm, da muss ich ein paar Dinge, ähm, letztendlich informieren. Ja? Also hier habe ich das noch mal, äh, zusammengefasst. Ich muss die Datenweitergabe verhindern und ich muss mir eine Einwilligung einholen und im Rahmen dieser Einwilligung muss ich quasi diese Informationen, die der Artikel dreizehn, hatte ich ja vorhin erzählt-- ähm, ich muss ein paar Sachen, Dinge angeben. Also erstens: Wer bin ich? Welche Daten erhebe ich selber? Was mache ich damit? Was ist meine Legitimationsgrundlage? Auch die Da-- Auch die Datenverarbeitung seitens WhatsApp ist kein Problem, auch in den USA. Auch das ist ein häufiges Missverständnis, weil WhatsApp nämlich nach diesem Privacy Shield zertifiziert ist. Ja? Also das heißt, diese Informationen eingeben, angeben- -dann bin auch gleich fertig. Ähm, und damit bin ich dann im Prinzip auch gut aufgestellt. Das heißt- (comment: 00:06:55) (silence) (comment: 00:07:03) So, Carsten, ist der Ton schon wieder weg? Äh, bin mir nicht ganz sicher, welcher Fehlerteufel da gerade dabei ist oder wer sich in dein WLAN hackt, aber ich hoffe natürlich, dass wir noch einmal eine Verbindung zu dir kriegen und du A in der Lage bist, deinen Vortrag zu beenden und B wir auch noch die Zeit haben, dir die eine oder andere Frage zu stellen. Insofern, dadurch, dass du gerade ja dich auf der Tonspur sehr, sehr schnell wieder erholt hast, Carsten, hoffe ich, dass dir das auch noch mal ein zweites Mal in irgendeiner Form gelingt.Wenn das, äh, nicht der Fall sein sollte, baue ich schon mal vor, würden wir gleich in eine kurze Pause gehen und uns entsprechend um dreizehn Uhr fünfundfünfzig wieder pünktlich zum nächsten Vortrag einfinden. Aber erstmal hoffe ich, dass du noch einmal zu uns stoßen kannst im Hinblick auf die Tonspur. Ohne Ton fällt es uns natürlich auch schwer, mit dir das eine oder andere Thema entsprechend auch zu diskutieren. Insofern... Kein Problem. Da bist du wieder, Carsten. Da habe ich was gehört. Genau. Ja, sorry, es gibt hier ein Problem irgendwie mit dem Akku. Ich mache kurz die Präsentation fertig und nehme dann gerne eure Fragen noch auf. Okay. Also zusammengefasst, ähm, mit dieser Einwilligung reduziere ich Risiken. Es gibt zwischenzeitlich sogar eine Stellungnahme von den Landesdatenschutzbehörden, dass so eine Einwilligung ausreichen kann. Also das ist nicht mehr nur meine Privatmeinung, sondern auch von Datenschutzbehörden. Man sollte diese Informationspflichten erfüllen und dann eine Einwilligung einholen. Und dann, wie gesagt, ist aus meiner Sicht auch Kommunikation über Messenger gut vertretbar. Äh, letzte inhaltliche Folie und dann, wie gesagt, kommen wir gerne zu den Fragen. Wichtig ist, dass wenn wir solche digitalen Projekte umsetzen, dass unsere Mandanten uns das ordentlich vorbereiten. Und das ist sozusagen die Frageliste. Wenn man die gut aufbereitet, sollten Juristen in der Lage sein, zu prüfen sozusagen, ähm, kann man das unter der DSGVO umsetzen? Also welche Daten sollen verwendet werden, zu welchen Zwecken? Das muss die Fachabteilung, die Agentur, wer auch immer das umsetzen möchte, zuliefern. Und dann, wie gesagt, sollten Juristen in der Lage sein, eben auch sinnvolle Lösungen zu bauen. Ja? Wer sich dafür interessiert, ich habe mal so eine kleine Checkliste gebaut, gerade für, ähm, mobile Applikationen, ähm, dann gerne Bescheid geben, dann melde ich das zu. Ansonsten, ähm, bitte ich noch mal, wie gesagt, die Störung zu entschuldigen, aber wir wären dann zumindest mit dem Vortrag durch und ich hoffe, ähm, dass das, wie gesagt, ein bisschen was beitragen konnte. Und wenn ihr noch Fragen habt, ähm, beantworte ich die euch auch gerne noch. Jawohl. Vielen Dank, lieber Carsten. Super, dass du den Vortrag noch zu Ende durchführen konntest und der Ton jetzt entsprechend wieder mit dabei ist. Wie ich finde, eine sehr spannende Reise und ich habe direkt mal geschaut, im Saarland kann man Unternehmenssitze auch online anmelden. Insofern können wir ganz schnell (lacht) einmal schauen, ob wir im Saarland da gegebenenfalls dem Thema dann noch ein bisschen besser entgehen können als in Baden-Württemberg vielleicht. Ähm, gehen wir einmal auf die Fragen ein, die uns jetzt erreicht haben, auch während deines Vortrags. War also offensichtlich eine gute Entscheidung, dass du heute nicht ganz am Ende der Agenda dann bist, sondern quasi zur Mittagszeit. Ähm, Ulf möchte gerne wissen: „Wie sieht es denn eigentlich rechtlich aus, wenn mich ein Kunde via WhatsApp anschreibt?" Habe ich da irg-irgendetwas zu beachten? Ähm, das ist eine gute Frage. Also ich muss ja irgendwann mal irgendwo meine Telefonnummer, äh, ihm gegeben haben, also meine WhatsApp-Telefonnummer. Auch da wäre ich so ein bisschen pragmatisch. Ich würde zumindest, ähm, letztendlich, also privat alles überhaupt kein Problem, also privat überhaupt keine Sorgen machen. Geschäftlich, wie gesagt, ähm, da muss man dann halt schon davon ausgehen, dass ich möglicherweise seine Daten auch verarbeite. Da bin ich immer zumindest für Transparenz. Ähm, ich will ihm ja dann wahrscheinlich auch antworten. Also zum Beispiel auch tatsächlich bei Handwerkern ist das Gang und Gebe. Es ist eigentlich überall in Europa Gang und Gebe, außer in Deutschland. Deshalb-- Die unterliegen ja derselben DSGVO. Also es muss schon irgendwie gehen. Ja, und deshalb ist es eher so unser Ansatz, Lösungen zu suchen. Also ich würde ihn zumindest darauf hinweisen. Und jetzt bist du wieder stumm, aber ich glaube, ich habe deine Antwort auf jeden Fall mitbekommen. Carsten, ich würde vorschlagen, dass wir das an der Stelle dann einmal einkürzen. Ganz, ganz herzlichen Dank an dich für deine Zeit, dass du heute Teil der OMKB Live gewesen bist. Ich fand das ganz großartig, wie du dieses Thema der Rechtssicherheit entsprechend heute veranschaulicht hast. Da merkt man natürlich auch, dass du vom Fach bist und Bühnen-Erfahrung mitbringst. Hat mir persönlich sehr, sehr gut gefallen und die Fragen und Antworten, sofern es denn dann auch noch welche gibt, werden wir dann gegebenenfalls noch in irgendeiner Form im Nachgang beantworten können. Ich wünsche dir auf jeden Fall noch einen wunderschönen Tag und wir verabschieden uns dann jetzt, wie gerade schon einmal angekündigt, für zehn Minuten in die Pause und sehen uns hoffentlich gleich alle dreizehn Uhr fünfundfünfzig wieder pünktlich hier bei uns im Livestream. Bis gleich.
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